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frlogo4.JPG (4715 bytes)frlogo4.JPG (4715 bytes) REUTER'S FOCUS REPORT
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RIN:000

Focus Report - Apr. 1990


Lesen

1. 18-09-89 2. 03-10-89 3. 18-11-89
4. 23-01-90 5. 09-03-90 6. 10-03-90
7. 02-04-90    

Introduction

Während meines Aufenthalts in Europa, besonders der Tagung des V.d.G. in Köln, hatte ich Gelegenheit, mich mit vielen Kollegen und Freunden über den Stand unseres Berufes als Geigenbauer, wie auch als Geigenbauer/Händler, zu unterhalten. Das Hauptthema welches immer zur Sprache kam, war die Bedrohung unserer Branche durch das Überhandnehmen des ,,Stubenhandels".

Interessanter Weise kam man zur Uberzeugung, daß es leider oft Kollegen sind — der vom Spiegel genannten ,,Geigen Mafia" hörig — die durch organisierte und unlaute Weise, Berufsfremde, wie Musiker und Streichinstrumentenlehrer, in ihrem ,,Stubenhandel" unterstützen. Dieses zum beruflichen und geschäftlichen Nachteil derer, welche als beitragzahlende Mitglieder des V.d.G. sich wundern, daß von Seiten des Vorstandes nie der ,,Stubenhandel" angegriffen wurde, noch das Treiben der Geigen Mafia" bloßgestellt wurde. Der berechtigte Verdacht besteht, daß Funktionäre des Vorstands vom V.d.G. meistens die geheimbündlerischen Interessen ihrer international verzweigten Drahtzieher vertreten, die nur selten mit den beruflichen Interessen der Mitgliedschaft des V.d.G. übereinstimmen.

In meinen Untersuchungen, die Arbeitsmethoden der internationalen ,,Geigen Mafia" — laut Spiegel — zu identifizieren, habe ich ein Profil der Mitglieder dieser Verschwörung erarbeitet. Die Verschwörung, welche sich aus Geigenbauer/Händler, Musiker/Händler, Musikpädagogen und prominente Musiker zusammensetzt, ist besonders in den Metropolen von Tokio, Los Angeles, Chicago, New York und London zu Haus, von wo sie ihre Netze spinnen. Sie sind es, die sich durch folgende Hauptkennzeichen von Handels- und Handwerkspraktiken anderer Branchen unterscheiden:

Sie fördern den unlauteren Wettbewerb durch systematische Bestechung von Geigenlehrern u.a., durch Schmiergelder und Waren für ihre im geheimen geleistete Verkaufshilfe. Siehe September 1989 FOCUS REPORT; ,,Provision oder Bestechung, welches?"

Sie fördern den Vandalismus, durch die ,,irreversable" Methode des ,,Ausschachtelns" von antiquarisch und künstlerisch wertvollen Instrumenten moderner und alterMeister.

Sie fördern die Mythologien über den Geigenbau, ganz besonders des Märchens, welches besagt, daß mechanische Gegenstände sich mit dem Alter funktionsmäßig verbessern.

Sie widersetzen sich der Bekämpfung des steuerhinterziehenden ,,Stubenhandels" durch Aufklärung der Offentlichkeit und der staatlichen Instanzen, da sie viele ihrer eigenen Geschäfte durch ,,Stubenhändler", steuerzahlungsfrei, betreiben.

Sie widersetzen sich der Bekämpfung pseudo-wissenschaftlicher Untersuchungen über das ,,Geheimnis von Stradivarius", durch kundenbelehrende Artikel in den Nachrichtenmedien, als irreführenden Betrug zu enthüllen. Die Aufrechterhaltung der Mystik fordert das Altgeigengeschaft.

Sie fördern die Bekämpfung jener die es wagen sollten die Wahrheit über die Gepflogenheiten und Methoden der internationalen ,,Geigen-Mafia" zu enthüllen. Lügen, Drohungen und geheimer Boykott, sowie Handlangerdienste von Zuhältern, gehören zum Arsenal der GeigenMafia in ihrem Existenzkampf.

Ein Exemplar dieses letzten Punktes ist der folgende Briefwechsel:


18-09-89.htm   Zurück zum Anfang

Vorstand des V.d.G. 18. September 1989
Herrn Hieronymus Köstler, 1. Vorsitzende
Hotel Eden - Köln

Lieber Herr Köstler!

Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, für die Gelegenheit die Sie mir gaben, als Teil der Tagung des V.d.G., über meinen FOCUS REPORT (Sept. 1989) bezugs des Themas — Provision oder Bestechung, welches? —Frage und Antwort zu stehen.

Am Ende der Zusammenkunft gab ich Ihnen — dem ganzen Vorstand — meine Zusage, Ihnen beizustehen und zur Klärung dieses Themas mit zu helfen.

Als Zeichen meines guten Willens gab ich Herrn Scholz die Möglichkeit, meinen Brief and die Staatsanwaltschaft in Köln — für den exklusiven Gebrauch des Vorstandes
— zu kopieren.

Die Folge war, daß Herr Scholz — Bundesinnungsmeister und Mitglied des Vorstands des V.d.G. — eine Anzahl von Kopien machte. Diese Kopien und deren Inhalt wurde in meiner Anwesenheit auch Nichtmitgliedern des Vorstands (Zunterer, Benedek, R. Penzel und Frl. Löbner?, u.a.) zur Kenntniss gegeben.

Ich machte Sie, Herr Köstler, auf diesen Vertrauensbruch aufmerksam, als ich Sie ansprach, während Sie und Nichtvorstandsmitglieder den Inhalt meines Briefes an die Staatsanwaltschaft teilten.

Ihr Verhalten gab den Anschein — und ich hoffe mich zu irren —, daß die Kopien, welche Zeichen meines guten Willen, Ihnen, dem Vorstand, freiwillig zur Verfügung gestellt wurde — bei den lesenden Anwesenden aber als errungene Beute oder Trophäe siegesstrahlend behandelt und gezeigt wurde.

Um Ihnen und den Vorstand noch einmal entgegen zu kommen, bitte ich Sie höflichst um Stellungsnahme zu meinen obigen Bemerkungen. Auch bitte ich Sie um die Kopien der Tonbandaufnahmen. die der Vorstand — Sie. Herr Köstler und Herr Scholz — von der öffentlichen Diskussion, zu der ich persönlich gebeten wurde, machten. Auch bitte ich um die Sicherstellung der Liste von denen die sich Anwesend zeichneten im Raum ,Bonn‘.

Sollte die Staatsanwaltschaft ein Interesse an die Tonbandaufnahmen und Liste der Anwesenden haben, wird der Vorstand davon in Kenntniss gesetzt werden.

Ihrer werten Antwort entgegen sehend Ihr Kollege Fritz Reuter.
c.c. Staatsanwaltschaft Köln


03-10-89.htm    Zurück zum Anfang

VERBAND DEUTSCHER GEIGENBAUER e.V.
Geschäftsstelle des Vorstandes
Hohenzollernstr. 16
7000 Stuttgart 1
Telefon: 0711/602601

Herrn
Fritz Reuter
1565 W. Howard Street
Chicago, IL 60626
USA Stuttgart, den 03.10.89

Sehr geehrter Herr Reuter,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.09.89 aus Köln. Der Vorstand des VdG ist bereit, Ihre Bedenken gegen die Provisions Praxis zu prüfen. Hierzu ist es allerdings erforderlich, daß Sie anhand von spezifizierten Einzelfällen
die Mißbräuche im einzenen darlegen. Pausch-at~--Verdächtigungen sind wenig hilfreich. Sobald mir Ihre
Fallschilderungen mit Namen, Ort und Datum vorliegen, werden wir im Verband darüber beraten. Schon jetzt weise ich darauf hin, daß eine Vermittlungstätigkeit eines Lehrers, die nicht zu einer Erhöhung des im Geschäft ausgezeichneten Verkaufspreis führt, auf keine rechtlichen Bedenken stoßen dürfte, da dem Schüler hierbei kein Schaden entsteht.

Wie ich mittlerweile in Erfahrung gebracht habe, bin ich entgegen meiner ursprünglichen Zusage, Ihnen die Bandaufnahmen zu kopieren, aus Verbandsatzungsgründen und unser aller Absprache dies nicht der Offentlichkeit zugängig zu machen, nicht berechtigt diese herauszugeben. Zu Beginn der Diskusion vereinbarten wir das Gespräch unter Kollegen vertraulich zu behandeln und den Inhalt nicht für Veröffentlichungen zu nutzen. Die Staatsanwaltschaft würde sich im übrigen, sollte Sie Ermittlungen anstellen wollen, diese selbst beim Vorstand anfordern.

Die Art und Weise wie Sie uns Ihren Brief an die Staatsanwaltschaft, in Anwesendheit einigetzNicbi Vorstandsmitglieder. übergaben una zur r~ope 1re~gaben, ermangelt Ihrerseits jeder Diskretion.

Mit freundlichen Grüßen

Hieronymus Köstler


18-11-89.htm   Zurück zum Anfang

Verband deutscher Geigenbauer, eV. Stuttgart
Herrn Hieronymus Köstler
1. Vorsitzender
Hohenzollernstr. 16
7000 Stuttgart 1
West Germany

18. November 1989

Geehrter Herr Köstler und Mitglieder des Vorstandes!

Dankend habe ich Ihren Brief vom 3. Oktober d.J., in Antwort auf meinen Brief vom 18. September aus Köln, in Empfang genommen.
Beim lesen Ihrer Zeilen besann ich mich auf die zuversichtliche Führsprache, zu Gunsten lhrer Wahl zum 1. Vorsitzenden, von unseren lieben Kollegen Otmar Lang aus Wien. Wie er sich ehrlich dafür einsetzte, Ihnen und Ihren persönlich erwählten Mitgliedern des Vorstandes, cli Gelegenheit des BewährenSizU geben und damit, durch neues Blut, den V.d.G. zurück in die Bahnen zu lenken, für welchen er offensichtlich gegründet wurde:
Den Geigen- und Bogen machern in der handwerklichen und geschäftlichen Entwicklung ihres Berufes zu fördern und sie zu einem höheren beruflichen und gesellschaftlichen Niveau und Ansehen zu verhelfen.

Ich darf sagen, daß ich seine Hoffnung, mit gewissem Vorbehalt, teilte.
Welch ein Irrtum! Als ich während der Hauptversammlung den Vorschlag unseres Kollegen Zunterer zustimmte, mit ihm und anderen Kollegen über den Inhalt meines öffentlichen Briefes, an den vormaligen Vorstand des VdGs, Frage und Antwort zu stehen, wurde mir nicht mitgeteilt, daß es sich um ein Geheimtreffen handelte.

Der Verdacht, daß die Zusammenkunft gesetzwidrig sein könnte kam mir, als ein Kollege die Vermutung aussprach, daß diese Geheimsitzung ein Verstoß gegen das deutsche Kartellgesetz sei. Dieses Gesetz fahndet —ihm zur Folge — gewisse Absprachen und Diskussionen im geheimen als Geheimbündlerei.

~Hätte ich geahnt, daß meine Teilnahme an dieser Geheimsitzung nur schon den Anschein der Gesetzwidrigkeit erwecken könnte, hätte ich nie dem Wunsche des Kollegen Zunterer Folge geleistet.

Das jenige, welches jedoch den Ausmaß meines Irrtums ihrer Wahl auch anderen vor Augen führt, ist, daß Sie Herr Köstler, als neugewählter Vorstand des VdG —öffentlich und in der Gegenwart von circa 30-40 Kollegen
— und ohne Beanstandung der mitanwesenden Vorstandsmitglieder, besonders des langjährigen Vorstandsmitglieds und Bundesinnungsmeisters, Kollege Scholz, mir auf mein Bedingen hin das Versprechen gaben, mir eine Kopie der Tonbandaufnahme dieser Sitzung zu schicken.
0711/602601
Ich war mir bewußt, daß außer Ihnen noch Kollege Scholz die Sitzung auf Tonband aufgenommen hatte. Auch besteht die Möglichkeit, daß noch ein anderer der Anwesenden im geheimen den Wortlaut des Gesprochenen mitaufgenommen hat. Alle ,,guten" Dinge sind meistens drei!!!

Nachdem Sie es in Ihrem Brief nicht nötig fanden, sich für das Nichteinhalten Ihres Versprechen zu entschuldigen, nehme ich an, daß es eine abgekartete Sache war mein Vertrauen in Sie zu missbrauchen. Daß Sie schon gleich am Anfang, als neugewählter Vorstand des V.d.G., Ihre Amtszeit mit einer Lüge krönen, wird es vielen Kollegen helfen sich an den Spruch zu erinnern: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht !!! Isteswirklich IhrInteresse in die Annalen des V.d.G. als ,,Hieronymus der Unglaubwürdige" ein zu gehen, oder glauben Sie, das Versprechen dazu da sind gebrochen zu werden?

Ihr ehrenloses Verhalten stellt mich leider vor ein
Dilemma:

Sehen Sie, mein Europa - Besuch diente dazu, u.a. die einzelnen heutigen Mitglieder, der vom Spiegel genannten ,,Geigen Mafia" zu identifizieren (solche die dem international geleiteten Geigenschwindel mit Rat und Tat unterstützen) und ihre Methoden und Verbindungen eventuell in einem meiner Focus Report Berichte zu dokumentieren. Auch war es mein Bestreben, im Zusammenhang von Kollegen der ,,Alternative", verbraucheraufklärende und gesetzliche Methoden vorzubereiten, der ,,Mafia" sowie auch dem nicht-steuerzahlendem Stubenhandel mit Geigen, etc. noch möglichst vor dem Jahre 1992 das Handwerk zu legen. Meine Hinterlegung von bezügigen Unterlagen und Besprechungen mit der Staatsanwaltschaft, Landgericht Köln (Staatsanwalt Herr Both, Aktz.: 116 JS 849/89, Telefon: 0221 -4774433); der Industrie- und Handelskammer zu Köln (Assessor Herr Hünnekens, Aktz.: 142/Wi, Telefon: 0221-1640142 ) sowie auch Der Spiegel in Hamburg (Herr Klaus Franke, Telefon: 40-3007398), waren sehr aufschlußreich und ein erfolgsversprechender Anfang.

noffizielle Besprechungen mit Kollegen und anderen in Deutschland, Östereich und der Schweiz — solche, die durch den im Altgeigenhandel geduldeten Schwindel bekämpfen wollen — über Maßnahmen, welche man als Einzelner oder im Zusammenhang mit anderen beschreiten kann, kamen zur Sprache. Themen die diskutiert wurden, behandelten die Fragen:

,Provision oder Bestechung, welches?" Die Focus Report Reportage vom September 1989 stellte diese Frage, zusammen mit den vier bezüglichen Kernfragen, die schon seit Jahrzehnten einer juristischen Antwort bedurften.

Betrugsmethoden des Altgeigenhandels, besonders der so genannten ,,Stubenhändler", welche umsatzmäßig dem etablierten und steuerzahlenden Geigenhandel schon lange das Wasser abgraben, wurden detailiert. Auch wie der steuerhinterziehende ,,Stubenhandel" sich meistens als Opfer wohlhabende, schwarzgeldreiche Amateurgeiger und Studenten der Musikhochschulen suchen.

Auch kam zur Sprache, wie die meisten ,,Stubenhändler" nicht nur dem Staate die Steuergelder vorenthalten, aber auch durch ihre betrügerischen Zertifikat- und Geigenzettelmanipulationen, sowie durch Vandalieren von antiquarisch wertvollen Instrumenten, aber besonders der ,,Kundenfang durch Laienwerbung", auch den steuerzahlenden Geigenbauern und Händlern, durch diesen unlauteren Wettbewerb, in ihrer Existenz und b~en-~ professionellem Rufe schädigen.

Von einem, Ihnen bekannten Handelskollegen, einem gewissen Herrn Bluhm oder Blume, aus Stuttgart oder Umgebung, war auch oft die Rede. Dieser, angeblich ehemaliger Mitarbeiter der Firma Hamma, hätte sich auf dieser Weise im ,,Stubenhandel" als umsatzstärkster Geigenhändler Deutschlands entwickelt.

Auch die Firma Geigenbau Machold aus Bremen, welche sich auch seit kurzem in Zürich etabilierte, wurde in Gesprächen des öfteren erwähnt. Ihr negativer Einfluß auf das ehrbare Geigengewerbe, und mögliche Wege ihre agressiven Geschäftsmethoden zu bekämpfen, kamen sehr oft zur Sprache.

Das Dilemma nun, welches Ihr nicht eingehaltenes
Versprechen mir verursacht, liegt darin, daß ich nicht im
Stande bin, mich mit Gewißheit daran zu erinnern, welche
Themen im einzelnen während ihrer vorsitzführenden
Geheimsitzung gesetzeswidrig zur Sprache oder
Absprache kamen!

Ihr schriftliches Versprechen. die Tonbänder den ermittlenden Instanzen, wie der Staatsanwaltschaft und der Industrie- und Handelskammer zukommen zulassen, werde ich jenen übermitteln, damit alles, insbesondere unser Schriftverkehr, nicht in Vergessenheit geraten könnte.

Ein anderer Punkt Ihres Briefes der mich stutzig macht ist, auf der einen Seite Ihre Bereitschaft meine Bedenken gegen die Provisions - Praxis zu prüfen, und auf der anderen Seite, von mir Einzelfälle dieser Praxis zu fordern. Wie Sie dem Focus Report (September 1989) entnehmen können, geht es mir um die Prinzipien die in den 4 aufgeführten Beispielen einer Antwort bedürfen
und den Mitgliedern des VdG u.a. als Richtlienen dienen könnten.

Diese Fragen verlangen deshalb eine Antwort, da unser Kollege Jürgen von Stietencron, laut seines Artikels im Musikinstrument (6Juni 1987), schon davon spricht, ,,daßder Handel mit Instrumenten einerseits zunehmend in die Hände der Musiklehrer übergeht (oder doch von deren Provisionsforderungen (Nötigung) abhängig wird), andererseits aber auch von Firmen mit modernsten Management betrieben wird, so wie etwa der Handel mit Aktien oder Immobilien. Das heißt, nicht mehr der Gegenstand des Handels, sondern die Art der Vermarktung wird zum eigentlichen Inhalt des Geschäftes.
Es ist klar, daß auch für diese Tätigkeit die Ausbildung zum Geigenbauer unwesentlich wird."

Ihre weitere Aussage, wonach ,,eine Vermittlungstätigkeit eines Lehrers (Kundenfang durch Laienwerbung), die nicht zu einer Erhöhung des im Geschäft ausgezeichneten Verkaufspreises führt, auf keine rechtlichen Bedenken stoßen dürfte," nur dann zutrift, wenn der Preis für ein neues Instrument in einem Katalog auch mitaufgeführt ist. Gebrauchte und alte Geigen, besonders solche welche als Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten den Kunden angepriesen werden, unterliegen nicht diesen Verordnungen. Sie unterliegen als ,,Liebhaberpreise" mehr der Willkür des Geigenhändlers und der Nötigung des geheimen Zwischenhändlers, als den Gesetzen des freien Wettbewerbs.

Mit kollegialen Grüßen,

Fritz Reuter

P.S. Sollten Sie es nützlich finden, dürfen Sie und der
V.d.G. gern den gesammten Inhalt dieses Briefes den
Kollegen des Verbandes und der Presse zugängig
machen. FR.


23-01-90.htm    Zurück zum Anfang

VERBAND DEUTSCHER GEIGENBAUER eV.
Präsident
Hieronymus Köstler
Hohenzollernstr. 16
7000 Stuttgart 1
Telefon: 0711/602601

Herrn
Fritz Reuter
1565 West Howard Street
Chicago, IL 60626
USA
Stuttgart, den 23.01.1990
Sehr geehrter Herr Reuter, Ihren Brief vom 18.11.89 haben wir erhalten. Mit freundlichen Grüßen
gez. Hieronymus Köstler


09-03-90.htm   Zurück zum Anfang

Verband deutscher Geigenbauer, eV. Stuttgart
Herrn Hieronymus Köstler
1. Vorsitzender
Hohenzollernstr. 16
7000 Stuttgart 1
West Germany
0711/602601

9. März 1990

Geehrter Vorstand und Mitgliederschaft des VdG!
Erst kürzlich wurde meine Aufmerksamkeit darauf gelenkt, daß im Rundschreiben #231 vom 20.10.1989, der vorhergehende und jetzige Vorstand des VdG, sowie einige andere Mitglieder des VDG sich in einer Verschwörung zusammen taten, mir meinen persönlichen und beruflichen Leumund, sowie meine finanziellen und geschäftlichen Interessen, durch unehrenhaftes Verhalten, zu ruinieren.

Das unehrenhafte Verhalten besteht darin:

1. Das dem ~Biuidschreiben Nr 231 eine Kopie des
Briefes von Hans Weisshaar beigelegt wurde, welcher am
5. August 1989 an Wolfgang Bünnagel, den ehemaligen 1.
Vorsitzenden des VdG, gerichtet war. In diesem Brief
bezichtigte mich Weisshaar in verleumender Weise als
Lügner.

2. Das der Vorstand, sowie Herr Bünnagel, es bewußt unterließen — die Anklagen des Herrn Weisshaars vorher auf ihrer Wahrheit hin zu überprüfen und auch mir das Forum des offiziellen Rundschreibens des VdG, in Fairnis, zur persönlichen Stellungsnahme gegen diese Anklagen, zur Verfügung zu stellen.

3. Daß der Vorstand, sowie Herr Bünnagel, ihre neutrale Position als gewählte Mitglieder des Vorstandes durch

ihre öffentliche anti-Reuter Einstellung kompromiert haben. Ebenso kompromierend ist der öffentlichen Verstoß gegen die Satzung des VdG, wie Paragraph 2, Nr.2,3,4.

Hiermit stelle ich den offizielen Antrag, daß laut
Satzung des VdG, Paragraph 4, Nr.4. die folgenden
Mitglieder wegen unehrenhaften Verhaltens aus dem
VdG ausgeschlossen werden: Wolfgang Bünnagel, Köln;
Hieronymus Köstler, Stuttgart; Kristin Vasterling,
Stuttgart; Klaus Grünke, Bubenreuth; Andreas Kägi,
Berlin; Johann Scholtz, Düsseldorf, und Hans Weisshaar,
Los Angeles, USA.

Mit kollegialen Grüßen,

Fritz Reuter.

P.S. Sollten Sie es nützlich finden, dürfen Sie und der
VdG gern den gesammten Inhalt dieses Briefes den
Kollegen des Verbandes und der Presse zugängig
machen. FR.


10-03-90.htm   Zurück zum Anfang

Verband deutscher Geigenbauer, e.V. Stuttgart
Herrn Hieronymus Köstler
1. Vorsitzender
Hohenzollernstr. 16
7000 Stuttgart 1
West Germany
0711/602601

An den Vorstand des VDG!

In Anbetracht Ihres gesetzwidrigen und unehrenhaften
Verhaltens mir und meiner Firma gegenüber, stelle ich
den offiziellen Antrag auf Rücktritt des gesammten
Vorstands des Verbandes Deutscher Geigenbauer e.V.
Stuttgart.
Durch Ihre Beilage der Kopie eines Briefes von Hans Weisshaar, August 5,1989, an Herrn Wolfgang Bünnagel, beschuldige ich den gesammten Vorstand des VdG gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen zu haben.

Insbesondere hat der Vorstand gegen die Paragraphen #1 (General Klausel), #14 (Anschwärzung) und #15 (Geschäftliche Verleumdung) verstoßen.
Es ist mir durchaus bewußt, daß ich durch meine Untersuchungen und Focus Reportagen die Feindschaft gewisser Kreise des internationalen Geigenhandels auf mich gezogen habe. Es hat demnach den Anschein, daß die Verleumdungskampagne gegen mich und meine Firma darauf beruht, daß ich fortwährend die peinliche Frage stelle: ,,Provision oder Bestechung, welches?"


Es scheint das Bestreben gewisser Kreise zu sein — die der Spiegel als ,,Geigen-Mafia" bezeichnet — es der Öffentlichkeit und dem Justizwesen zu verheimlichen, daß der größte Teil des Geigenhandels auf eine kriminelle Verschwörung der Geigenhändler und Geigenlehrer beruht, zum Schaden des geigenkaufenden Schülers und Kunden. Auch haben die meisten Geigenhändler es geschickt verstanden, seit Generationen, auch den Staat auf dieser Weise durch Steuerhinterziehung zu betrügen.

Die mit Tonband aufgenommene Geheimsitzung von Mitgliedern des VdG in Köln, unter der Vorherrschaft des Vorstandes, gab mir noch weitere Beweise, das ich auf der richtigen Fährte bin, die Machenschaften des internationalen Geigenschwindels der Öffentlichkeit und der Staatsanwaltschaft zu unterbreiten. Laut Aussagen einiger der Anwesenden, u.a. die Kollegen Zunterer und Benedek aus München, treiben die Mehrzahl der mit geigenhandelnden Kollegen durch ihre Verkaufpraktiken unlauteren Wettbewerb, indem sie mit ihren Handlungen gegen die guten Sitten verstoßen.
innerhalb der EWG zu etablieren, werde ich es mir vorbehalten, von den mich schützenden Gesetzen und Instanzen gebrauch zu machen.

Laut Industrie- und Handelskammer Köln, sind die Verkaufspraktiken des Geigenhandels — wie sie von mir in meinem Brief vom 16August 1989 an den VdG beschrieben wurden — unlauterer Wettbewerb, und speziell — Kundenfang durch Laienwerbung.

Kundenfang durch Lajenwerbung, laut Paragraph 1 UWG 8.Abschnitt: Laienwerbung (Baumbach/Hefermehl)~ Rdn 173, 175, 176, 177; 6.Abschnitt: Gefühls- und Vertrauensausnutzung, Rdn 154, 155,156,158,162,163, 165,166; sowie 7.Abschnitt: Ausnutzung der Unerfahrenheit, Rdn 167, 168, 171, 172, sind die gebräuchlichsten Methoden die in der Geigenhandelsbranche gegen die guten Sitten verstoßen.

Da ich in meiner persönlichen Ehre und in der Ehre meiner seit drei Generationen bestehenden Geigenbauerfamilie und Firma verletzt wurde, aber auch durch die Verleumdung des Vorstandes mein Bestreben in Frage gestellt wurde, mich noch vor dem Jahre 1992

Zusätzlich werde ich auch den Rat meiner Rechtsanwälte einholen, ob wir auf zivilrechtlichem Weg auf Strafe und finanzielle Entschädigung klagen werden. Somit kann ich jedes Mitglied des Vorstandes persönlich, und unter Umständen auch den VdG, mit Namen und Vermögen, des unlauteren Wettbewerbs anklagen und haftbar halten.

Bis zur Tagung in Stuttgart!

Fritz Reuter.

P.S. Sollten Sie es nützlich finden, dürfen sie und der
VdG gern den gesammten lnhalt dieses Briefes den
Kollegen des Verbandes und der Presse zugängig
machen. FR.


02-04-90.htm   Zurück zum Anfang

VERBAND DEUTSCHER GEIGENBAUER e.V.
Präsident
Hieronymus Köstler
Hohenzollernstr. 16
7000 Stuttgart 1
Telefon: 0711/602601

Stuttgart, den 2.4.90

Herrn Fritz Reuter
1565 West Howard Street
Chicago, IL 60626

Sehr geehrter Herr Reuter,

Hiermit besttigen wir den Eingang Ihres Schreibens vom
10.03.90.

Hochachtungsvoll

gez. Hieronymus Köstler

 

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