September 1989

Liebe Leser,

Der Zweck des hier veröffentlichten Briefwechsels, dient zur Ermittlung, ob jahrzente lang gepflegte Verkaufsbräuche des Geigenhandels, wie:

"Provision oder Bestechung, welches?"

auf Schwindel beruhen, oder gesetzlich vertretbar sind. Jegliche Hilfe zur Lösung dieser Frage von Seiten meiner Kollegen, der berufs-- und öffentlichen Presse und anderer Nachrichtenmedian, so wohl denen, die sich vielleicht als Käufer betrogen fühlten, wird an der obigen Adresse dankbar entgegen genommen.