| September 1989 Liebe Leser, Der Zweck des hier veröffentlichten Briefwechsels, dient zur Ermittlung, ob jahrzente lang gepflegte Verkaufsbräuche des Geigenhandels, wie: "Provision oder Bestechung, welches?" |
| auf Schwindel beruhen, oder gesetzlich vertretbar sind.
Jegliche Hilfe zur Lösung dieser Frage von Seiten meiner
Kollegen, der berufs-- und öffentlichen Presse und anderer
Nachrichtenmedian, so wohl denen, die sich vielleicht als Käufer
betrogen fühlten, wird an der obigen Adresse dankbar entgegen
genommen.
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